Für Gerüstbaubetriebe
Zahlungserinnerung für Gerüstbauer: Standzeit-Rechnungen im Blick
Im Gerüstbau kommt zur Rechnung für Auf- und Abbau die laufende Vorhaltung (Standzeit) hinzu — oft über Wochen, meist für Bauträger und andere Handwerksbetriebe. Zieht sich ein Bau in die Länge, laufen Standzeit-Forderungen auf, die schnell übersehen werden.
Mahnschmiede überwacht jede Forderung einzeln und erinnert freundlich im Namen Ihres Betriebs, damit weder Aufbau- noch Standzeit-Rechnung liegen bleibt.
Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt
- Auf-/Abbau plus laufende Standzeit-Vorhaltung — mehrere Forderungen je Baustelle.
- Überwiegend gewerbliche Auftraggeber (B2B) mit Zahlungszielen.
- Bei langer Bauverzögerung laufen Vorhaltungsrechnungen auf, die einzeln überwacht werden.
Häufige Fragen
- Wie behalte ich Standzeit-Rechnungen im Blick?
- Jede Standzeit- und Auf-/Abbau-Rechnung ist eine eigene Forderung und wird einzeln überwacht und erinnert — auch bei langer Vorhaltung.
- Meine Kunden sind vor allem andere Betriebe — hilft das?
- Ja. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Sie ab Verzug Zinsen und die 40-Euro-Pauschale verlangen; die Erinnerung weist freundlich darauf hin.
Passend dazu
Auch für andere Gewerke: alle Branchen ansehen.