E-Rechnungspflicht: Empfang seit 2025, Versand ab 2027 — mit Mahnschmiede sind Sie heute schon bereit. Bin ich betroffen?

Für Gerüstbaubetriebe

Zahlungserinnerung für Gerüstbauer: Standzeit-Rechnungen im Blick

Im Gerüstbau kommt zur Rechnung für Auf- und Abbau die laufende Vorhaltung (Standzeit) hinzu — oft über Wochen, meist für Bauträger und andere Handwerksbetriebe. Zieht sich ein Bau in die Länge, laufen Standzeit-Forderungen auf, die schnell übersehen werden.

Mahnschmiede überwacht jede Forderung einzeln und erinnert freundlich im Namen Ihres Betriebs, damit weder Aufbau- noch Standzeit-Rechnung liegen bleibt.

Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt

  • Auf-/Abbau plus laufende Standzeit-Vorhaltung — mehrere Forderungen je Baustelle.
  • Überwiegend gewerbliche Auftraggeber (B2B) mit Zahlungszielen.
  • Bei langer Bauverzögerung laufen Vorhaltungsrechnungen auf, die einzeln überwacht werden.

Häufige Fragen

Wie behalte ich Standzeit-Rechnungen im Blick?
Jede Standzeit- und Auf-/Abbau-Rechnung ist eine eigene Forderung und wird einzeln überwacht und erinnert — auch bei langer Vorhaltung.
Meine Kunden sind vor allem andere Betriebe — hilft das?
Ja. Gegenüber Geschäftskunden dürfen Sie ab Verzug Zinsen und die 40-Euro-Pauschale verlangen; die Erinnerung weist freundlich darauf hin.

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