9. Juli 2026
E-Rechnung in der Steuerkanzlei: Was Ihre Handwerks-Mandanten jetzt brauchen
Die E-Rechnungspflicht betrifft auch die kleinen Handwerks-Mandate Ihrer Kanzlei. Ein Überblick für Steuerberater: Fristen, Empfangspflicht und wie Sie Mandanten früh vorbereiten.
Für Steuerkanzleien mit Handwerks- und Kleinbetriebs-Mandaten wird die E-Rechnung zum wiederkehrenden Thema: Viele Mandanten wissen nicht, dass die Empfangspflicht längst gilt — und dass die Ausstellungspflicht näher rückt. Ein kompakter Überblick, den Sie an Ihre Mandanten weitergeben können.
Empfangen müssen alle — schon seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 muss grundsätzlich jedes Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten können — unabhängig von der Betriebsgröße. Gerade kleine Mandanten ohne Buchhaltungssoftware sind hier oft nicht vorbereitet.
Ausstellen kommt gestaffelt bis 2028
Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, greift ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle übrigen — also für die meisten Handwerks-Mandate. Wann es für einen konkreten Mandanten so weit ist, zeigt der E-Rechnungspflicht-Check in zwei Fragen. Den Hintergrund liefert der Beitrag zur E-Rechnungspflicht 2027/2028.
Wie Sie als Kanzlei den Überblick behalten
Je früher Mandanten empfangs- und später ausstellungsbereit sind, desto weniger Last liegt kurz vor den Fristen bei Ihnen. Mit Mahnschmiede empfangen Ihre Mandanten E-Rechnungen automatisch, und Sie sehen deren offene Forderungen mit einem Nur-Lesen-Zugang in einer Übersicht — plus Monats-Report und Buchhaltungs-Export. Mehr dazu auf der Seite für Steuerkanzleien.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Fristen und Schwellenwerte können sich ändern.
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