Für Estrichlegerbetriebe
Zahlungserinnerung für Estrichleger: als Nachunternehmer nicht auf dem Geld sitzen bleiben
Estricharbeiten laufen fast immer als Gewerk im Bauablauf — als Nachunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer. Abgerechnet wird nach Fläche und Abnahme, mit den üblichen langen Zahlungszielen im Baugeschäft.
Mahnschmiede überwacht jede Forderung ab Fälligkeit und erinnert freundlich im Namen Ihres Betriebs, damit die Schlussrechnung nach Abnahme nicht monatelang offen bleibt.
Worauf es in Ihrem Gewerk ankommt
- Überwiegend Nachunternehmer im Neubau (B2B) — lange Zahlungsziele, Verzug fällt spät auf.
- Abrechnung nach Fläche und Abnahme, oft mit Abschlägen bei größeren Objekten.
- Jede Forderung wird ab ihrer individuellen Fälligkeit überwacht.
Häufige Fragen
- Die Schlussrechnung kommt erst nach Abnahme — kann ich trotzdem erinnern?
- Sobald die Forderung fällig und offen ist, wird freundlich erinnert. Bei langen Bau-Zahlungszielen fällt Verzug so nicht unter den Tisch.
- Ich arbeite fast nur für Generalunternehmer — passt das?
- Ja. Gerade im GU-Geschäft mit langen Zahlungszielen hält die automatische Überwachung offene Schlussrechnungen im Blick.
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