Glossar
Basiszinssatz: die Grundlage der Verzugszinsen
Der Basiszinssatz ist ein von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegter Referenzzins. Verzugszinsen werden als Aufschlag auf diesen Satz berechnet (§ 247 BGB).
Der Basiszinssatz ist ein gesetzlicher Referenzzinssatz, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres neu festlegt und veröffentlicht (§ 247 BGB). Er dient als Bezugsgröße für gesetzliche Zinsen.
Verzugszinsen werden nicht absolut angegeben, sondern als Aufschlag auf den Basiszinssatz: 9 Prozentpunkte gegenüber Geschäftskunden, 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern. Steigt oder fällt der Basiszinssatz, ändert sich damit auch der effektive Verzugszinssatz.
Weil sich der Satz halbjährlich ändert, sollte für die Berechnung immer der zum jeweiligen Verzugszeitraum gültige Basiszinssatz herangezogen werden — ein Rechner nimmt Ihnen das ab.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.