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Glossar

Verzugszinsen (§ 288 BGB): Höhe und Berechnung

Verzugszinsen sind der gesetzliche Zinssatz auf überfällige Rechnungen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Geschäftskunden, 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern (§ 288 BGB).

Verzugszinsen sind der Preis dafür, dass ein Kunde Ihr Geld länger behält, als er darf. Der Zinssatz richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank plus einem gesetzlichen Aufschlag.

Gegenüber Geschäftskunden (B2B) beträgt der Aufschlag 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern (B2C) 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich, deshalb sollte er zum Verzugsbeginn geprüft werden.

Zusätzlich zu den Zinsen dürfen Sie gegenüber Geschäftskunden eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro verlangen. Die genaue Zinssumme für eine konkrete Rechnung berechnen Sie am einfachsten mit einem Rechner.

Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.