Glossar
Fälligkeit: Ab wann dürfen Sie die Zahlung verlangen?
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem Sie die Zahlung verlangen dürfen. Sie richtet sich nach dem vereinbarten Zahlungsziel; ohne Vereinbarung ist die Rechnung sofort mit Zugang fällig.
Die Fälligkeit ist der Moment, ab dem der Schuldner leisten muss und der Gläubiger die Zahlung verlangen darf. Sie ist der Startpunkt für alles Weitere — ohne Fälligkeit kein Verzug.
In der Regel bestimmt das vereinbarte Zahlungsziel die Fälligkeit („zahlbar innerhalb von 14 Tagen“). Ist nichts vereinbart, ist die Forderung grundsätzlich sofort mit Zugang der Rechnung fällig.
Für Handwerksbetriebe heißt das praktisch: Erst nach Ablauf der Fälligkeit kann ein Kunde in Verzug geraten — und erst dann greifen Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale. Ein klar kommuniziertes Zahlungsziel macht die Fälligkeit für beide Seiten eindeutig.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.