E-Rechnungspflicht: Empfang seit 2025, Versand ab 2027 — mit Mahnschmiede sind Sie heute schon bereit. Bin ich betroffen?

Glossar

Zahlungsverzug: Wann gerät ein Kunde in Verzug?

Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine fällige Rechnung nicht bezahlt wird — spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 BGB), gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis.

Zahlungsverzug bedeutet, dass ein Kunde eine fällige und einredefreie Forderung trotz Möglichkeit nicht bezahlt. Ab dem Eintritt des Verzugs dürfen Sie Verzugszinsen verlangen — und gegenüber Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro.

Verzug tritt ein, sobald der Kunde eine Mahnung erhalten hat. Ohne Mahnung tritt er automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Automatik nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen haben.

Für Handwerksbetriebe heißt das: Sie müssen nicht zwingend mahnen, um Verzug auszulösen — aber eine freundliche Zahlungserinnerung sorgt oft schon vorher dafür, dass gezahlt wird, ohne dass es zum Streit kommt.

Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.