Glossar
Mahnung oder Zahlungserinnerung — was ist der Unterschied?
Zahlungserinnerung und Mahnung meinen im Kern dasselbe: die Aufforderung, eine fällige Rechnung zu bezahlen. „Zahlungserinnerung“ ist der freundlichere Ton, „Mahnung“ der formellere — rechtlich gibt es keine vorgeschriebene Reihenfolge.
Viele glauben, es brauche drei Mahnungen, bevor etwas passieren darf. Das ist ein Mythos: Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben. Eine einzige Zahlungsaufforderung reicht, um einen Kunden in Verzug zu setzen — egal ob Sie sie „Zahlungserinnerung“ oder „Mahnung“ nennen.
Der Unterschied liegt im Ton. Eine Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und geht davon aus, dass die Rechnung schlicht übersehen wurde. Eine Mahnung ist formeller und deutlicher. In der Praxis reicht bei den meisten Kunden eine einzige, freundliche Erinnerung.
Wichtig: Eine Zahlungserinnerung ist kein Inkasso. Sie ist der Schritt davor — der Betrieb erinnert selbst und im eigenen Namen, statt eine fremde Firma einzuschalten. Das schont die Kundenbeziehung.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.