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Glossar

Schlussrechnung: der Abschluss nach den Abschlägen

Die Schlussrechnung schließt einen Auftrag ab: Sie weist die gesamte Leistung aus, zieht die bereits gestellten Abschläge ab und nennt den verbleibenden Zahlbetrag.

Die Schlussrechnung ist die letzte Rechnung eines Auftrags. Sie listet die gesamte erbrachte Leistung auf, zieht die bereits gestellten Abschlagsrechnungen ab und weist aus, was am Ende noch zu zahlen ist — den Zahlbetrag.

Der häufigste Fehler beim Rechnen von Hand ist genau diese Differenz: Wird der Bruttowert statt des Zahlbetrags angemahnt, fordert man Geld ein, das längst überwiesen wurde. Deshalb gehören die abgezogenen Abschläge auf die Rechnung, einzeln und nachvollziehbar.

Bei Bauleistungen kommt hinzu, dass eine Schlussrechnung prüffähig sein muss: Mengen, Einheitspreise und Nachträge so aufgeschlüsselt, dass der Auftraggeber sie nachrechnen kann. Erst mit einer prüffähigen Schlussrechnung beginnt die Prüffrist zu laufen.

Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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