Glossar
Aufrechnung: Wenn der Kunde eine Gegenforderung hat
Aufrechnung bedeutet, dass zwei gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden — ein Kunde kann so eine eigene Gegenforderung gegen Ihre Rechnung stellen.
Bei einer Aufrechnung werden zwei Forderungen, die sich gegenüberstehen, miteinander verrechnet. Schuldet Ihnen ein Kunde 1.000 Euro, hat aber selbst eine berechtigte Gegenforderung von 300 Euro, kann er aufrechnen und nur 700 Euro zahlen.
Voraussetzung ist, dass beide Forderungen fällig und gleichartig (in der Regel Geldforderungen) sind. Eine bloß behauptete, aber bestrittene Gegenforderung reicht nicht — die Aufrechnung setzt eine bestehende, durchsetzbare Gegenforderung voraus.
Für Handwerksbetriebe ist die Aufrechnung relevant, wenn ein Kunde Mängel geltend macht und einen Teil einbehält. Umso wichtiger ist eine saubere Dokumentation der Leistung — und ein Überblick darüber, welche Forderung noch offen ist.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.