Glossar
Kleinunternehmerregelung: Rechnungen ohne Umsatzsteuer
Wer die Umsatzgrenzen des § 19 UStG einhält, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — dafür gehört ein Hinweis auf die Regelung auf jede Rechnung.
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG führen keine Umsatzsteuer ab. Auf ihren Rechnungen steht deshalb weder ein Steuersatz noch ein Steuerbetrag — stattdessen gehört ein Hinweis auf die Regelung darauf, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Eine Rechnung ohne diesen Hinweis ist unvollständig. Und wer trotz Kleinunternehmerstatus Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt — auch dann, wenn der Ausweis versehentlich passiert ist.
Für den Kunden bedeutet es: Er kann aus einer solchen Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Das ist kein Mangel der Rechnung, sondern die Folge der Regelung — und ein Grund, warum manche Betriebe freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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