Glossar
Leistungszeitraum auf der Rechnung
Der Leistungszeitraum sagt, wann die abgerechnete Leistung erbracht wurde — bei Arbeiten über mehrere Wochen ist er die richtige Angabe statt eines einzelnen Lieferdatums.
Jede Rechnung muss den Zeitpunkt der Leistung nennen — auch dann, wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt. Fehlt die Angabe, ist die Rechnung unvollständig, und der Kunde kann die Vorsteuer nicht ziehen.
Zieht sich die Arbeit über mehrere Tage oder Wochen, ist ein Zeitraum die zutreffende Angabe: „Leistungszeitraum 04.05.–22.05.2026“. Bei Bauleistungen ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme.
In der E-Rechnung nach EN 16931 gibt es dafür eigene Felder für Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums. Ein Zeitraum ist damit nicht bloß Fließtext, sondern eine strukturierte Angabe, die die Buchhaltung des Empfängers auswerten kann.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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