Glossar
Mahnbescheid: das gerichtliche Mahnverfahren
Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, um eine unbestrittene Geldforderung durchzusetzen — der Schritt, wenn Zahlungserinnerungen erfolglos bleiben.
Der Mahnbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens — ein vereinfachtes, standardisiertes Verfahren, um eine unbestrittene Geldforderung durchzusetzen, ohne gleich eine volle Klage zu erheben. Beantragt wird er beim zuständigen Mahngericht, in vielen Bundesländern online.
Er kommt erst in Betracht, wenn außergerichtliche Zahlungserinnerungen erfolglos bleiben. Widerspricht der Schuldner, geht das Verfahren in einen streitigen Prozess über; widerspricht er nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
Wichtig zur Einordnung: Mahnschmiede ist kein Inkasso und führt keine gerichtlichen Schritte durch. Das Werkzeug deckt den Schritt davor ab — die freundliche Erinnerung. Der Mahnbescheid ist eine eigene, spätere Entscheidung, die Sie oder Ihre Rechtsberatung treffen.
Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.