E-Rechnungspflicht: Empfang seit 2025, Versand ab 2027 — mit Mahnschmiede sind Sie heute schon bereit. Bin ich betroffen?

Glossar

Rechnung stornieren: warum es eine Gutschrift braucht

Eine festgeschriebene Rechnung wird nicht gelöscht, sondern durch eine Gutschrift (Stornorechnung) ausgeglichen, die auf das Original verweist.

Eine einmal ausgestellte Rechnung verschwindet nicht mehr. Ist sie falsch oder wird der Auftrag rückabgewickelt, gleicht man sie mit einer Gutschrift aus — einer Stornorechnung mit negativem Betrag, eigener Nummer und einem Verweis auf die ursprüngliche Rechnung.

Der Grund ist die Nachvollziehbarkeit: Die Buchhaltung muss jeden Schritt rekonstruieren können, und eine gelöschte Rechnungsnummer hinterlässt eine Lücke im Nummernkreis, die niemand mehr erklären kann.

In der E-Rechnung trägt eine Gutschrift einen eigenen Dokumententyp (TypeCode 381) und den Verweis auf die stornierte Rechnung. Danach kann die Leistung, falls nötig, mit einer neuen, korrekten Rechnung erneut abgerechnet werden.

Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Mahnschmiede ist ein Rechnungsprogramm für Handwerksbetriebe: Rechnungen im Browser schreiben, E-Rechnung inklusive — und bleibt eine offen, geht genau eine Erinnerung raus, in Ihrem Namen.