E-Rechnungspflicht: Empfang seit 2025, Versand ab 2027 — mit Mahnschmiede sind Sie heute schon bereit. Bin ich betroffen?

Glossar

Verzugseintritt: Wann beginnt der Verzug genau?

Verzugseintritt ist der Moment, ab dem ein Kunde offiziell in Verzug ist — durch Mahnung oder automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 BGB).

Der Verzugseintritt markiert den genauen Zeitpunkt, ab dem ein Schuldner in Verzug ist. Ab diesem Moment dürfen Sie Verzugszinsen und — bei Geschäftskunden — die 40-Euro-Pauschale verlangen.

Verzug tritt ein durch eine Mahnung nach Fälligkeit, durch ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum, oder automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Automatik nur bei entsprechendem Hinweis auf der Rechnung.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Sie müssen nicht dreimal mahnen. Oft genügt eine einzige freundliche Zahlungserinnerung, um den Kunden zur Zahlung zu bewegen — lange bevor es um Zinsen geht.

Hinweis: Dieser Text erklärt den Begriff allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.